Wichtiges Urteil des EuGH zum Facebook Like-Button

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zuletzt einige Entscheidungen getroffen, die für die meisten Webseitenbetreiber von großer Bedeutung sind.

Betroffen sind Seiten, die

  • einen Like-Button von Facebook einsetzen,
  • Inhalte wie Google Maps, YouTube oder Tracking Tools einbinden,
  • Kontaktformulare nutzen, aber nicht SSL-verschlüsselt sind.

Konkret bedeuten die Entscheidungen, dass Webseitenbetreiber mit verantwortlich sind gegen Datenschutzverstöße und die Verantwortung nicht allein auf Facebook abschieben können. Like-Buttons sollten also nicht mehr verwendet werden bzw. müssen eine aktive Einwilligung des Nutzers ermöglichen. Ansonsten drohen kostenpflichtige Abmahnungen.

Ebenfalls einer echten Einwilligung bedürfen Cookies, die für Werbung und Tracking genutzt werden. Ein Banner mit einem einfachen Cookie-Hinweis genügt nicht mehr.
Schließlich müssen Webseiten, über die persönliche Daten übertragen werden, SSL-verschlüsselt sein, um sie vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

Fall einer oder mehrere der genannten Punkte auf Sie zutreffen, sollte Sie umgehend Abhilfe schaffen, ansonsten kann es bei einer Abmahnung teuer für Sie werden.

Das Team von Gajda Media unterstützt Sie gerne dabei, Ihre Webseite auf den rechtlich aktuellen und sicheren Stand zu bringen.

Nehmen Sie diesbezüglich einfach Kontakt mit uns auf.

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